Allgemeine Geschäftsbedingungen der Josef Christof Immobilien & Projektentwicklung

Stand Juni 2023

§ 1 Allgemeines

- Nachfolgende Immobilienmakler- vermittelt die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen (z. B. Kauf- und Mietverträgen) überbaute und unbebaute Liegenschaften, insbesondere Wohn- und Geschäftsgebäude, bebaute und unbebaute Grundstücke und Flächen, Wohnungen, Ladenlokale, Büros, Gewerbe- und Produktionshallen etc . Der Kunde des Immobilienmaklers verpflichtet sich, bei Abschluss eines durch den Makler vermittelten Vertrages (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, usw.) eine im Maklervertrag oder innerhalb einer anderen Vereinbarung näher bezeichnete Maklerprovision zu zahlen. Sollte eine solche Bestimmung nicht ausdrücklich vereinbart worden sein, so verpflichtet sich der Kunde im Falle des Kaufes bzw. des Verkaufes einer Immobilie eine Provision in Höhe von 5 % des Kaufpreises zzgl. Umsatzsteuer zu zahlen. Eine entsprechende Bestimmung wird sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer erhoben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Im Fall der An-bzw. Vermietung verpflichtet sich der Kunde im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages, eine Provision in Höhe von 2 Nettokaltmieten zzgl. Umsatzsteuer zu zahlen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

§ 2 Fälligkeit der Provision

Die Provision wird mit Abschluss des vermittelten Vertrages fällig und zahlbar, auch wenn zu diesem Zeitpunkt die Rechnung noch nicht gestellt werden sollte. Die Stellung der Rechnung ist keine Fälligkeitsvoraussetzung. Der Kunde kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den Provisionsanspruch ausgleicht.

§ 3 Angebot freibleibend

Alle unterbreiteten Angebote des Immobilienmaklers sind unverbindlich und freibleibend. Sämtliche Angaben zu den zu vermittelnden Objekten basieren auf Angaben von Dritten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernimmt der Immobilienmakler keinerlei Gewähr oder Haftung. Der Immobilienmakler ist nicht verpflichtet, die Angaben, die er von Dritten erhält, zu überprüfen. Ihm ist dies aufgrund der Vielzahl der zu streuenden Objekte auch nicht möglich.

§ 4 Zuverlässigkeitserklärung

Kommt es infolge der Weitergabe der Daten und Informationen zu einem Vertragsabschluss eines Dritten mit dem Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter, also haftet der Kunde dem Immobilienmakler auf Schadenersatz in Höhe der Provision.Die durch den Immobilienmakler übermittelten Daten und Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Diese sind von ihm vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Immobilienmakler gestattet. Der Immobilienmakler verpflichtet sich, sämtliche Daten, die er im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit erhält, insbesondere die personenbezogenen Daten der Kunden, vertraulich zu behandeln. Der Immobilienmakler weist darauf hin, dass sämtliche Daten in der Datenverarbeitung (EDV) gespeichert und aufbewahrt bleiben.

§ 5 Schadensersatz

Kommt es infolge der Weitergabe der Daten und Informationen zu einem Vertragsabschluss eines Dritten mit dem Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter, haftet auch der Kunde dem Immobilienmakler auf Schadenersatz in Höhe der Provision.

§ 6 Ausschlussklausel

Dem Immobilienmakler steht die vereinbarte Bestimmung auch dann zu, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartiges oder ähnliches Geschäftszustand vorliegt. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommt.

§ 7 Haftungsausschluss

Der Immobilienmakler haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für die Leistungen Dritter wird nicht übernommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Immobilienmakler -ohne rechtliche Verpflichtung- Verträge zwischen Ihren Kunden und Drittfirmen vermittelt. Für die Leistungen der empfohlenen oder vermittelten Unternehmen übernimmt der Immobilienmakler keinerlei Haftung.

§ 8 Frist der Mitteilungspflicht

Ist dem Kunden des Immobilienmaklers das angebotene Objekt bereits bekannt, so verpflichtet er sich, dieses unverzüglich gegenüber dem Immobilienmakler mitzuteilen. Sollte eine entsprechende Vorkenntnismitteilung nicht innerhalb von 4 Werktagen erfolgen, so kann sich der Kunde nicht auf die Vorkenntnis berufen.

§ 9 Freier Makler

Der Immobilienmakler ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden. 

§ 10 Makleralleinauftrag

Der Kunde verpflichtet sich den Immobilienmakler umgehend zu informieren, wenn er seinen Kauf- bzw. Kaufvertrag abgeschlossen hat. Kaufvertrag abgeschlossen hat. Kaufvertrag abgeschlossen hat. Verkaufs- und/oder Vermietungs- bzw. Anmietungsabsicht gibt. Für den Fall, dass der Verkäufer einer Immobilie unter Umgehung des Immobilienmaklers das Objekt an einen Dritten veräußert und er zuvor mit dem Immobilienmakler einen Makleralleinauftrag erteilt hat, so verpflichtet sich der Verkäufer zu einem pauschalierten Aufwendungs- und Schadensersatz in Höhe von 1,19 % des vereinbarten Betrags Kaufpreise inkl. MwSt. Umsatzsteuer zu zahlen.Dem Kunden bleibt es hierbei unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen, wie es auch dem Immobilienmakler unbenommen ist, einen höheren Schaden nachzuweisen. 

§ 11 Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten

Der Kunde verpflichtet sich, alle Angaben und Daten, die zur Durchführung eines Auftrages benötigt werden, vollständig und richtig zu teilen. Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen eines erteilten Alleinauftrages ferner, während der Laufzeit des Vertrages keinen anderen Makler zu beauftragen. 

§ 12  Umsatzsteuer und Umsatzsteuersatz

Die Erhebung und die Berechnung der Umsatzsteuer erfolgt nach den jeweils gültigen Umsatzsteuersätzen gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Ändert sich der Umsatzsteuersatz, so ändert sich insoweit auch die Höhe der Provision entsprechend. 

§ 13  Unwirksamkeit der Geschäftsbedingungen

Für den Fall, dass ein Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist, berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. Die so entstandene Lücke soll durch das Gesetz geschlossen werden. 

§ 14 Erfüllungsort und Gerichtstand

Der Immobilienmakler und sein Kunde sind sich darüber einig, dass Erfüllungsort und Gerichtstand, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Immobilienmaklers ist. 

Informationen zur EU-weiten Regelung zur Online-Streitbeilegung

Mit der seit 06.01.2016 gültigen EU-Verordnung Nr. 524/2013 wurde eine neue EU-Plattform eingeführt. Diese bietet eine einfache, effiziente, schnelle und kostengünstige außergerichtliche Lösung für Streitigkeiten, die sich aus Online-Rechtsgeschäften zwischen einem Unternehmer und Verbraucher ergeben. Über diesen Link gelangen Sie zur EU-Schlichtungsstelle: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Josef Christof Immobilien & Projektentwicklung nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teil. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach VSBG bin ich weder verpflichtet, noch bereit. Stand: Oktober 2023